60% Referenzertrag Nachweis

Im Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG) hat die Bundesregierung festgelegt, dass nur Strom vom Netzbetreiber zu einem festgelegten Preis von solchen Windenergieanlagen (WEA) abgenommen werden muss, die mindestens 60 Prozent des Ertrags einer baugleichen Anlage an einem Referenzstandort erreichen.

Mit diesem Ertragsnachweis fördert die Bundesregierung nur solche WEA, die auch wirtschaftlich betrieben werden können. Wir ermitteln nach einem festen Verfahren rechnerisch, ob Ihre geplante WEA dieses Kriterium erfüllt.

Ansprechpartner

Carmen Bartelmai
Abteilungsleiterin
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